Amtssignatur

Bild Amtssignatur Stadtgemeinde Hardegg

1. Allgemeine Information

Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem "Rundstempel") sowie einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt.

Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

2. Merkmale der Amtssignatur

Der Gesetzgeber normiert in § 19 E-Government-Gesetz drei verpflichtende Merkmale für die Amtssignatur:

  • Bildmarke (gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG)
  • Hinweis im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG)
  • Information zur Prüfung der elektronischen Signatur (gemäß § 20 E-GovG)

3. Bildmarke der Stadtgemeinde Hardegg

Veröffentlichung der Bildmarke (Amtssignatur) gemäß Paragraf 19 Absatz 3 des E-Government-Gesetzes (E-GovG).

Die Stadtgemeinde Hardegg verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Amtssignatur.pdf herunterladen (0.39 MB)

Bild Amtssignatur Stadtgemeinde Hardegg

4. Prüfung der Amtssignatur

Bei Vorliegen des elektronischen Dokuments kann die Amtssignatur unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.

5. Verifikation des Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments

Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.

Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:

  • persönlich
  • per E-Mail (mit einem Scan des Dokumentes)
  • postalisch (Übermittlung einer vollständigen Kopie oder des Originals) mit Betreff “Prüfung der digitalen Signatur“

Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an:

Stadtgemeinde Hardegg
Telefon: +43 2948 8450
E-Mail: stadtgemeinde@hardegg.gv.at